Kostenlose Pflegehilfsmittel durch die boncura GmbH & Co. KG

Kostenlose Pflegepakete erleichtern die heimische Betreuung

In der letzten Zeit wurde viel über die Probleme gesprochen, unter denen die Pflege von hilfsbedürftigen Personen in Deutschland leidet. Dass Pflegeheime in einer populären TV-Sendung an den Pranger gestellt wurden, ist dabei nur die Spitze des Eisbergs medialer Berichterstattung. Auch unter dem Eindruck dieser Meldungen versuchen Viele, sich in Eigenregie um ihre Angehörigen zu kümmern.

Kostenlose Pflegehilfsmittel

Diesen Ansatz unterstützt ein politisches Reformpaket, dass die Pflege dort erleichtern soll, wo Pflegebedürftige die persönlichste Unterstützung erhalten: Zuhause, durch die Familie. Wie es mit abstrakten Regelwerken so häufig ist, steckt auch hier die konkrete Hilfe im Detail. Denn seit dem 1. Januar 2015 ist es möglich, kostenlose Pflegepakete zu beantragen. Wenn auch limitiert auf 40 Euro, bilden diese kostenlose Pflegehilfsmittel einen zentralen Baustein im Aufbau der häuslichen Pflege.

Auf der Suche nach einem Anbieter für kostenlose Pflegepakete sollte darauf geachtet werden, dass das Unternehmen nicht nur den Versand der kostenlosen Pflegehilfsmittel übernimmt, sondern sich auch um den Kontakt mit der Pflegekasse kümmert. Im Idealfall übernimmt der Anbieter sogar mögliche gesetzliche Zuzahlungsforderungen durch die Pflegekasse.

Sollte die Entscheidung auf die häusliche Pflege fallen, ist die Beantragung kostenloser Pflegehilfsmittel nur folgerichtig. Denn diese kostenlosen Pflegepakte helfen den Angehörigen, ihren Verwandten zu helfen.


Pflegepakete für Deutschland

Steinhagener Familienbetrieb setzt Versprechen des Gesundheitsministers um / Pilotphase beendet

Am 1. Januar 2015 trat das Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Die boncura GmbH & Co. KG aus Steinhagen stellt ab Februar sicher, dass Pflegebedürftigen die ihnen zustehenden Pflegehilfsmittel monatlich kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Eine Pilotphase ist bereits erfolgreich abgeschlossen.

Die boncura GmbH & Co. KG aus Steinhagen unterstützt Pflegebedürftige und betreuende Personen ab dem kommenden Monat mit ihren Pflegepaketen dabei, aus einem abstrakten Gesetz konkrete Hilfe werden zu lassen. Jeder, der häusliche Pflege benötigt und eine der Pflegestufen 0, I, II oder III besitzt, kann hier bis zu 480 Euro pro Jahr sparen, wenn er die angebotenen Pflegepakete von boncura in Anspruch nimmt.

Denn durch das Gesetz steht Pflegebedürftigen, die zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft leben, künftig ein gesetzlicher Erstattungsanspruch auf Pflegehilfsmittel von bis zu 40 Euro pro Monat zu. Voraussetzung ist, dass sie von einer Privatperson oder einem ambulanten Pflegedienst betreut werden. Alle Pflegestufen profitieren hiervon.

Bereits seit 1994 kümmert sich der ostwestfälische Familienbetrieb fachmännisch um die Versorgung von Pflegebedürftigen mit Reha-Hilfsmitteln wie Rollatoren oder Pflegebetten. Die nun erfolgende Erweiterung des Angebots um Pflegepakete ist für Geschäftsführer Philipp Georg Schwarze daher nur folgerichtig: „Hier greifen wir auf vorhandene Vertriebsmöglichkeiten zurück, so dass wir eine schnelle und serviceorientierte Abwicklung garantieren können.“

Bei boncura setzt man seit langem auf das Konzept „Alles aus einer Hand“. Dabei steht der direkte und vertrauensvolle Kontakt zu den Menschen an erster Stelle. So steht den Antragstellenden neben den bekannten Kontaktmöglichkeiten per Post, Telefon, und E-Mail auch eine Vor-Ort-Beratung zur Seite.

Die Zielrichtung ist von Beginn an, Pflegebedürftige deutschlandweit mit den Pflegepaketen zu beliefern. Daher erklärt sich auch der Name des neu geschaffenen Portals deutschlands-pflegepaket.de. Hierüber können die Pflegepakete, wahlweise bestehend aus saugenden Bettschutzeinlagen, Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel, Mundschutz, Einwegschutzschürzen und Einmalhandschuhen, beantragt werden.

Ist das passende Pflegepaket einmal ausgewählt und das Antragsformular ausgefüllt, übernimmt boncura den weiteren Prozess in vollem Umfang: von der Kontaktaufnahme mit der Pflegekasse bis zum Versand des in Eigenregie zusammengestellten Pakets.

Der Clou: Falls die Krankenkasse eine gesetzliche Zuzahlung einfordern sollte, wird diese vollständig von boncura übernommen. Für die Antragstellenden entstehen in keinem Fall Kosten. Übrigens ist ein monatlicher Wechsel des Pflegepakets ebenso einfach möglich wie die monatliche Kündigung der Belieferung mit Pflegehilfsmitteln.

„Zielsetzung war es, ein unkompliziertes Produkt anzubieten, welches für den Endkunden vom Bestellprozess bis hin zur bedarfsgerechten Kündigung äußerst simpel und transparent gestaltet ist“, resümiert Herr Schwarze.

Quellen:

Pressemitteilung des BMG. 15.01.15
http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateien/Pressemitteilungen/2015/2015_01/1501 02_PM_01_Pflegeleistungshelfer.pdf

Pflegeleistungen nach Einführung des Pflegestärkungsgesetz I. 15.01.15
http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateien/Downloads/P/Pflegestaerkungsgesetze/T abellen_Plegeleistungen_BRat_071114.pdf


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